Eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff ist ein Notfall! Wichtig ist, jetzt dir Hilfe und Unterstützung zu suchen! Auf dieser Seite findest du Informationen was du tun kannst und welche Ansprechpartner*innen es gibt, die dir zu hören und dich unterstützen.
WAS JETZT TUN?
Deine Gesundheit und dein weiteres Wohlergehen stehen an erster Stelle. Wichtig dabei ist eine medizinische Soforthilfe und die vertrauliche Spurensicherung. Denn egal, wie du dich weiter entscheidest, das Sichern von Spuren ist bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter wichtig.
Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe sind schwere Straftaten. Egal, wo sie passieren und von wem (Fremder, Bekannter, Freund oder Partner) sie verübt worden sind. Eine Anzeige muss von der Polizei aufgenommen und strafverfolgt werden.
Entscheidest du dich für eine Anzeige sofort, wende dich an die nächste Polizeidienststelle oder wähle den Notruf 110.
Deine Anzeige wird von erfahrenen Beamt*innen aufgenommen und du kannst in Ruhe schildern, was dir passiert ist.
Die Polizei begleitet dich auch zur Sicherung von Tatspuren zur medizinischen Untersuchung in ein nahegelegenes Krankenhaus.
Mit der Anzeigenerstattung beginnt die Arbeit der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden. Es wird ermittelt, damit der Beschuldigte zur Verantwortung gezogen wird. Zu deiner Unterstützung ist es hilfreich, eine Anwält*in mit der Nebenklagevertretung zu beauftragen.
Frauenberatungsstellen oder Frauennotrufe unterstützen dich mit Information und Beratung.
Wenn du noch unentschieden bist, ob du eine Anzeige erstatten möchtest, ist es auf jeden Fall gut, sich medizinisch untersuchen zu lassen. Hierbei besteht die Möglichkeit der vertraulichen (auch: anonymen) Spurensicherung. Du wirst medizinisch versorgt, und die Spuren werden gerichtsverwertbar gesichert und anonym gelagert. Wenn du dich später zu einer Anzeige entschließt, können die Spuren zur Beweissicherung verwendet werden.
Bei der vertraulichen Spurensicherung werden die gesicherten Spuren bis zu 10 Jahren aufbewahrt. Wenn du dich gegen eine Anzeige entscheidest werden die Spuren vernichtet. Bei der Untersuchung bestätigst du mit deiner Unterschrift, dass du mit der vertraulichen Spurensicherung und der Lagerung einverstanden bist. Bei einer späteren Anzeigenerstattung leitet dann die Polizei alle notwendigen Schritte ein, wenn du sie über die anonyme Spurensicherung informierst.
Eine medizinische Untersuchung ist in jedem Fall gut! Manche Verletzungen sind äußerlich nicht sichtbar, sexuell übertragbare Krankheiten können so festgestellt und mit der „Pille danach“ kann eine Schwangerschaft verhindert werden.
Auch wenn du dich schämst für das, was passiert ist, du das Gefühl hast, niemand glaubt dir oder dir sogar noch eine Mitschuld gibt, wenn du einfach nur schnell alles vergessen willst, aber es drängt sich immer wieder in deinen Kopf… oder, oder, oder …
Hilfe und Unterstützung tut gut! In der Frauenberatungsstelle FhF e.V. im Rhein-Kreis Neuss findest du diese professionelle Unterstützung und Hilfe. Erfahrene Beraterinnen hören dir zu und unterstützen dich.
Ruf uns an unter:
02131 – 271378
Mo. – Do. 9.00 bis 17.00 Uhr Fr. 9.00 bis 13.00 Uhr
Oder schicke uns eine E-Mail an: mail@fbst-ne.de
Oder das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter der Rufnummer: 08000 – 116 016
Für die vertrauliche Spurensicherung gilt:
Alles, was besprochen wird, ist vertraulich, genau wie im Beratungsgespräch.
Eine Anzeige erfolgt nicht, weder durch ein Krankenhaus, eine Praxis oder eine Beratungsstelle.
Für die Untersuchung benötigst du eine Versicherungskarte, Asylbewerber bringen entsprechende Papiere mit.
Die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus haben Schweigepflicht und geben ohne dein Einverständnis keine Informationen an Dritte – auch nicht an die Polizei.
Sie dokumentieren und sichern alle Spuren (Blut, Sperma, Haare).
Die Ärztinnen und Ärzte gewährleisten deine medizinische Soforthilfe.
Der Untersuchungsbericht verbleibt im Krankenhaus.
Auch wenn du dich weiterhin gegen eine Strafanzeige entscheidest, werden die Spuren zehn Jahren gelagert.
Die gesicherten Spuren werden im Institut für Rechtsmedizin in Düsseldorf gelagert.