Auch wenn es schwerfällt, möglichst nicht zu duschen. An Kleidung, Slipeinlagen, Tampons … können auch Spuren sein, die gesichert werden können, deshalb alles aufbewahren und zur Untersuchung mitnehmen.
Bei der vertraulichen Spurensicherung werden die gesicherten Spuren bis zu 10 Jahren aufbewahrt. Wenn du dich gegen eine Anzeige entscheidest werden die Spuren vernichtet. Bei der Untersuchung bestätigst du mit deiner Unterschrift, dass du mit der vertraulichen Spurensicherung und der Lagerung einverstanden bist. Bei einer späteren Anzeigenerstattung leitet dann die Polizei alle notwendigen Schritte ein, wenn du sie über die anonyme Spurensicherung informierst.
Für die vertrauliche Spurensicherung gilt:
Alles, was besprochen wird, ist vertraulich, genau wie im Beratungsgespräch.
Eine Anzeige erfolgt nicht, weder durch ein Krankenhaus, eine Praxis oder eine Beratungsstelle.
Für die Untersuchung benötigst du eine Versicherungskarte, Asylbewerber bringen entsprechende Papiere mit.
Die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus haben Schweigepflicht und geben ohne dein Einverständnis keine Informationen an Dritte – auch nicht an die Polizei.
Sie dokumentieren und sichern alle Spuren (Blut, Sperma, Haare).
Die Ärztinnen und Ärzte gewährleisten deine medizinische Soforthilfe.
Der Untersuchungsbericht verbleibt im Krankenhaus.
Auch wenn du dich weiterhin gegen eine Strafanzeige entscheidest, werden die Spuren zehn Jahren gelagert.
Die gesicherten Spuren werden im Institut für Rechtsmedizin in Düsseldorf gelagert.